Fakten — Pflegekräfte in Deutschland 2026

Aktuelle, verifizierte Zahlen und Fakten für internationale Pflegekräfte in Deutschland. Stand: Frühjahr 2026. Alle Angaben ohne Gewähr — für verbindliche Auskünfte zuständige Behörden kontaktieren.

Fachsprachprüfung (FSP) — Fakten

MerkmalDetails
Prüfungsdauer45–60 Minuten
Prüfungsteile3 (Patientengespräch, Arztanruf, Schriftliche Übergabe)
Teil 1: Patientengespräch~15 Minuten
Teil 2: Arztanruf (SBAR)~10 Minuten
Teil 3: Schriftliche Übergabe~20 Minuten
Kosten€150–250 (je nach Bundesland/Ärztekammer)
SprachniveauB2 Pflege-Fachsprache
AnbieterÄrztekammern der 16 Bundesländer
Bestehensquoteca. 65% beim ersten Versuch
WiederholungenMöglich (Regelungen je nach Bundesland)
Sprache der PrüfungDeutsch
AnmeldungÜber Ärztekammer des Bundeslandes
Die FSP ist Voraussetzung für die Berufsanerkennung als Pflegefachkraft in Deutschland und wird separat vom allgemeinen Sprachzertifikat (z.B. Goethe B2) abgelegt.

Kenntnisprüfung (KP) — Fakten

MerkmalDetails
Wer muss sie ablegenPflegekräfte mit Defizitbescheid (wesentliche Unterschiede)
PrüfungsteileSchriftlich (Fallbeispiele) + Praktisch
WiederholungenJa, max. 3 Versuche (bundesweit, Regelungen variieren)
AlternativeAnpassungslehrgang (3–12 Monate Praxiserfahrung)
Vorbereitung2–6 Monate (abhängig von Vorwissen)
PrüfungsspracheDeutsch (B2-Niveau Pflege)
ZulassungNach Defizitbescheid durch zuständige Behörde

Berufsanerkennung — Fakten

MerkmalDetails
Bearbeitungsdauer3–12 Monate (je nach Bundesland)
Kosten (Antrag)€100–600
Zuständige StellenRegierungspräsidien / Landesbehörden (je nach Bundesland)
SprachvoraussetzungB2 Deutsch + Fachsprachprüfung
Ergebnis: GleichwertigDirekte Anerkennung als Pflegefachkraft
Ergebnis: DefizitbescheidKenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang
AnerkennungspartnerschaftMöglich seit März 2024 (§16d AufenthG)
Basis-GesetzKrankenpflegegesetz (KrPflG), Altenpflegegesetz

Bearbeitungsdauer nach Bundesland (Richtwerte)

BundeslandØ Bearbeitungsdauer
Bayern4–6 Monate
NRW3–5 Monate
Baden-Württemberg4–8 Monate
Berlin6–10 Monate
Hamburg4–6 Monate
Hessen4–7 Monate
Andere Bundesländer3–12 Monate

Angaben sind Richtwerte — aktuelle Wartezeiten bei der jeweiligen Behörde erfragen.

TVöD Gehalt Pflegekraft 2026 — Bruttolöhne

Öffentliche Pflegeeinrichtungen zahlen nach TVöD-P (Tarifvertrag öffentlicher Dienst, Pflege). Stand: TVöD 2025/2026. Private Einrichtungen können abweichen.

TVöD-P Grundgehalt (Brutto/Monat)

EntgeltgruppeBezeichnungStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4
P7Pflegefachkraft€3.190€3.370€3.550€3.870
P8PFK mit Fachweiterbildung€3.399€3.598€3.797€4.113
P9Stationsleitung€3.665€3.878€4.091€4.530
P13Pflegerische Teamleitung€4.416€4.670€4.924€5.380

Stufe richtet sich nach Berufserfahrung. Stufenaufstieg alle 1–3 Jahre.

Zuschläge

ZuschlagstypBetrag
Nachtarbeit (21–6 Uhr)+€1,28/Stunde
Sonntagsarbeit+25% des Grundlohns
Feiertagsarbeit+35% des Grundlohns
Bereitschaftsdienstvariiert je Einrichtung
13. Monatsgehaltje nach Arbeitgeber/Tarif
Brutto ≠ Netto: Bei ca. €3.500 Brutto sind nach Steuern und Sozialabgaben (~40%) ca. €2.100–2.300 Netto zu erwarten (Steuerklasse 1, keine Kinder).

Ausbildungsgehalt Pflege 2026

AusbildungsjahrBrutto/Monat
1. Jahr~€1.190
2. Jahr~€1.252
3. Jahr~€1.353

Öffentliche Einrichtungen TVöD-Ausbildung. Private können leicht abweichen.

Deutschkenntnisse für Pflegekräfte — Anforderungen

ZielMindest-NiveauAnmerkung
Visum zur AnerkennungB1Für Einreise
BerufsanerkennungB2Allgemein
Fachsprachprüfung (FSP)B2 PflegeZusätzlich zum allgemeinen B2
Familienzusammenführung (Ehepartner)A1 / kein A1A1 bei §16d • kein A1 bei §18a (Fachkraft) • §30 AufenthG
Kinder unter 16 JahreKein Nachweis

Ø Kursdauer bis Niveau (Richtwerte)

Von → BisØ Dauer
A1 → A23–4 Monate
A2 → B14–6 Monate
B1 → B26–9 Monate
B2 → FSP-ready4–8 Wochen gezielte Vorbereitung

Familienzusammenführung — Richtwerte

MerkmalDetails
Bearbeitungszeit6–18 Monate (je nach Botschaft)
Schnellste BotschaftenTunis (~6–9 Monate), Manila (~8–12 Monate)
Langsamste BotschaftenKairo (~12–18+ Monate)
Sprachnachweis EhepartnerBei §18a/§18b/§18c Abs. 3/§18d/Blauer Karte: kein A1. Bei §16d: A1 Pflicht. (§30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 AufenthG)
Sprachnachweis Kinder <16Nicht erforderlich
WohnraumnachweisBei §16d: Pflicht (mind. 12m² pro Person). Bei §18a: entfällt seit Fachkräfteeinwanderungsgesetz-Novelle.
EinkommensnachweisPflichtig — mind. 1x Grundsicherungsniveau
Zuständige BehördeDeutsche Botschaft im Herkunftsland

Rechtsgrundlage A1-Befreiung: §30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 AufenthG • Stand: April 2026 • Quelle: BAMF Merkblatt Ehegattennachzug

Fachkräftemangel Pflege in Deutschland — Zahlen

KennzahlWertQuelle
Unbesetzte Pflegestellen~200.000Bundesagentur für Arbeit 2025
Ø Vakanz-Dauer~180–220 TageBA Statistik
Pflegekräfte die bis 2035 fehlen werden~500.000Bertelsmann Stiftung
Anteil internationaler Pflegekräfte~15% aller BeschäftigtenStatistisches Bundesamt
Häufigste HerkunftsländerPhilippinen, Mexiko, Tunesien, IndienBA 2024

Quellen und Aktualität

Alle Zahlen basieren auf offiziellen Quellen: Bundesagentur für Arbeit, Statistisches Bundesamt, TVöD-Tarifvertrag 2025/2026, Ärztekammer-Informationen und BAMF-Daten. Stand: Frühjahr 2026.

Für verbindliche und aktuelle Auskünfte wenden Sie sich bitte an: die zuständige Behörde Ihres Bundeslandes (Berufsanerkennung), die Ärztekammer Ihres Bundeslandes (FSP), oder die Deutsche Botschaft in Ihrem Herkunftsland (Familienzusammenführung).

NURSORA übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.

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