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Anerkennung Pflege Baden-Württemberg

Alles was du brauchst: Behörde, FSP, Kosten, Dauer und Besonderheiten.

FSP-Kosten
200 EUR
Anerkennungsdauer
3-6 Monate
FSP-Prüfungsort
Landesärztekammer Baden-Württemberg

Zuständige Behörde in Baden-Württemberg

Für die Berufsanerkennung als Pflegekraft in Baden-Württemberg ist zuständig: Regierungspräsidium Stuttgart / Karlsruhe / Freiburg / Tübingen.

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Besonderheiten in Baden-Württemberg

  • Vier Regierungsbezirke mit eigenen Regierungspräsidien
  • Starke Wirtschaft und viele Rehakliniken
  • Relativ schnelle Bearbeitung der Anerkennungsanträge

Große Kliniken in Baden-Württemberg

Universitätsklinikum Heidelberg, Uniklinik Freiburg, Klinikum Stuttgart, Robert-Bosch-Krankenhaus

Anerkennungsprozess Schritt für Schritt

1

Dokumente sammeln

Diplom, Fächer-/Notenübersicht, Reisepass, Sprachnachweis. Bei Drittstaaten: Legalisation oder Apostille.

2

Antrag stellen

Antrag bei Regierungspräsidium Stuttgart / Karlsruhe / Freiburg / Tübingen einreichen. Online oder postalisch möglich.

3

Bescheid abwarten

Bearbeitungsdauer in Baden-Württemberg: ca. 3-6 Monate. Ergebnis: volle Anerkennung oder Defizitbescheid.

4

Fachsprachprüfung (FSP)

Kosten: 200 EUR. Prüfung bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg. 3 Teile: Patientengespräch, SBAR, Übergabe.

5

Ggf. Kenntnisprüfung

Bei Defizitbescheid: Kenntnisprüfung (KP) oder Anpassungslehrgang als zusätzliche Auflage.

Kostenlose Begleitung für Baden-Württemberg

NURSORA begleitet dich Schritt für Schritt durch die Anerkennung in Baden-Württemberg. In deiner Sprache, 24/7, kostenlos.

Anerkennung in anderen Bundesländern