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Anerkennung Pflege Sachsen

Alles was du brauchst: Behörde, FSP, Kosten, Dauer und Besonderheiten.

FSP-Kosten
180-220 EUR
Anerkennungsdauer
3-6 Monate
FSP-Prüfungsort
Sächsische Landesärztekammer

Zuständige Behörde in Sachsen

Für die Berufsanerkennung als Pflegekraft in Sachsen ist zuständig: Landesdirektion Sachsen.

Zur Behörden-Website →

Besonderheiten in Sachsen

  • Günstige Lebenshaltungskosten
  • Hoher Bedarf in Altenpflege
  • Dresden und Leipzig als attraktive Standorte

Große Kliniken in Sachsen

Universitätsklinikum Dresden, Universitätsklinikum Leipzig, Klinikum Chemnitz

Anerkennungsprozess Schritt für Schritt

1

Dokumente sammeln

Diplom, Fächer-/Notenübersicht, Reisepass, Sprachnachweis. Bei Drittstaaten: Legalisation oder Apostille.

2

Antrag stellen

Antrag bei Landesdirektion Sachsen einreichen. Online oder postalisch möglich.

3

Bescheid abwarten

Bearbeitungsdauer in Sachsen: ca. 3-6 Monate. Ergebnis: volle Anerkennung oder Defizitbescheid.

4

Fachsprachprüfung (FSP)

Kosten: 180-220 EUR. Prüfung bei der Sächsische Landesärztekammer. 3 Teile: Patientengespräch, SBAR, Übergabe.

5

Ggf. Kenntnisprüfung

Bei Defizitbescheid: Kenntnisprüfung (KP) oder Anpassungslehrgang als zusätzliche Auflage.

Kostenlose Begleitung für Sachsen

NURSORA begleitet dich Schritt für Schritt durch die Anerkennung in Sachsen. In deiner Sprache, 24/7, kostenlos.

Anerkennung in anderen Bundesländern