Alles was du brauchst: Behörde, FSP, Kosten, Dauer und Besonderheiten.
Für die Berufsanerkennung als Pflegekraft in Schleswig-Holstein ist zuständig: Landesamt für soziale Dienste.
Zur Behörden-Website →UKSH Kiel und Lübeck, Imland Kliniken, Diakonissenkrankenhaus Flensburg
Diplom, Fächer-/Notenübersicht, Reisepass, Sprachnachweis. Bei Drittstaaten: Legalisation oder Apostille.
Antrag bei Landesamt für soziale Dienste einreichen. Online oder postalisch möglich.
Bearbeitungsdauer in Schleswig-Holstein: ca. 3-5 Monate. Ergebnis: volle Anerkennung oder Defizitbescheid.
Kosten: 180-200 EUR. Prüfung bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein. 3 Teile: Patientengespräch, SBAR, Übergabe.
Bei Defizitbescheid: Kenntnisprüfung (KP) oder Anpassungslehrgang als zusätzliche Auflage.
NURSORA begleitet dich Schritt für Schritt durch die Anerkennung in Schleswig-Holstein. In deiner Sprache, 24/7, kostenlos.