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Anerkennung Pflege Schleswig-Holstein

Alles was du brauchst: Behörde, FSP, Kosten, Dauer und Besonderheiten.

FSP-Kosten
180-200 EUR
Anerkennungsdauer
3-5 Monate
FSP-Prüfungsort
Ärztekammer Schleswig-Holstein

Zuständige Behörde in Schleswig-Holstein

Für die Berufsanerkennung als Pflegekraft in Schleswig-Holstein ist zuständig: Landesamt für soziale Dienste.

Zur Behörden-Website →

Besonderheiten in Schleswig-Holstein

  • Nähe zu Hamburg und Dänemark
  • Viele Kliniken an der Küste
  • Gute Work-Life-Balance

Große Kliniken in Schleswig-Holstein

UKSH Kiel und Lübeck, Imland Kliniken, Diakonissenkrankenhaus Flensburg

Anerkennungsprozess Schritt für Schritt

1

Dokumente sammeln

Diplom, Fächer-/Notenübersicht, Reisepass, Sprachnachweis. Bei Drittstaaten: Legalisation oder Apostille.

2

Antrag stellen

Antrag bei Landesamt für soziale Dienste einreichen. Online oder postalisch möglich.

3

Bescheid abwarten

Bearbeitungsdauer in Schleswig-Holstein: ca. 3-5 Monate. Ergebnis: volle Anerkennung oder Defizitbescheid.

4

Fachsprachprüfung (FSP)

Kosten: 180-200 EUR. Prüfung bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein. 3 Teile: Patientengespräch, SBAR, Übergabe.

5

Ggf. Kenntnisprüfung

Bei Defizitbescheid: Kenntnisprüfung (KP) oder Anpassungslehrgang als zusätzliche Auflage.

Kostenlose Begleitung für Schleswig-Holstein

NURSORA begleitet dich Schritt für Schritt durch die Anerkennung in Schleswig-Holstein. In deiner Sprache, 24/7, kostenlos.

Anerkennung in anderen Bundesländern