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Anerkennung Pflege Mecklenburg-Vorpommern

Alles was du brauchst: Behörde, FSP, Kosten, Dauer und Besonderheiten.

FSP-Kosten
180-200 EUR
Anerkennungsdauer
3-5 Monate
FSP-Prüfungsort
Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern

Zuständige Behörde in Mecklenburg-Vorpommern

Für die Berufsanerkennung als Pflegekraft in Mecklenburg-Vorpommern ist zuständig: Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS).

Zur Behörden-Website →

Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern

  • Küstenregion mit hoher Lebensqualität
  • Sehr günstiges Wohnen
  • Hoher Bedarf — besonders in ländlichen Regionen

Große Kliniken in Mecklenburg-Vorpommern

Universitätsmedizin Rostock, Universitätsmedizin Greifswald, Helios Kliniken Schwerin

Anerkennungsprozess Schritt für Schritt

1

Dokumente sammeln

Diplom, Fächer-/Notenübersicht, Reisepass, Sprachnachweis. Bei Drittstaaten: Legalisation oder Apostille.

2

Antrag stellen

Antrag bei Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) einreichen. Online oder postalisch möglich.

3

Bescheid abwarten

Bearbeitungsdauer in Mecklenburg-Vorpommern: ca. 3-5 Monate. Ergebnis: volle Anerkennung oder Defizitbescheid.

4

Fachsprachprüfung (FSP)

Kosten: 180-200 EUR. Prüfung bei der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern. 3 Teile: Patientengespräch, SBAR, Übergabe.

5

Ggf. Kenntnisprüfung

Bei Defizitbescheid: Kenntnisprüfung (KP) oder Anpassungslehrgang als zusätzliche Auflage.

Kostenlose Begleitung für Mecklenburg-Vorpommern

NURSORA begleitet dich Schritt für Schritt durch die Anerkennung in Mecklenburg-Vorpommern. In deiner Sprache, 24/7, kostenlos.

Anerkennung in anderen Bundesländern